Das Standesamt ist zuständig für Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung von Bescheinigungen.
Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 12:04 Uhr