Die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten (Bauamt) ist zustündig für den Gemeindebauleitplan, die
- Annahme der Gesuche
- Einberufung der örtlichen Verbände und der Höfekommission
- Vorbereitung der Gemeinderatsbeschlüsse
- Veröffentlichung im Internetz und an der Amtstafel
- Weiterleitung der genehmigten Unterlagen an die Raumordnung
Tagesordnung Gemeindebaukommission
Erstellung der Tagesordnung der Gemeindebaukommission
Überprüfung der Baugesuche
Urbanistische Zweckbestimmungen
Grundbuch und Kataster. Im Steueramt der Gemeinde können folgende Unterlagen gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühren ausgegeben werden:
- Grundbuchsauszug
- Grundkatasterauszug (Besitzbogen)
- Gebäudekatasterauszug
- Mappenblattauszug