Die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten (Bauamt) ist zustündig für den Gemeindebauleitplan, die
Tagesordnung GemeindebaukommissionErstellung der Tagesordnung der GemeindebaukommissionÜberprüfung der BaugesucheUrbanistische ZweckbestimmungenGrundbuch und Kataster. Im Steueramt der Gemeinde können folgende Unterlagen gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühren ausgegeben werden:
Die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten (Bauamt) ist zustündig für den Gemeindebauleitplan, die Überprüfung der Baugesuche, das Grundbuch und das Kataster
Zuletzt aktualisiert: 20.11.2023, 09:44 Uhr