Gebühren Recyclinghof
Müllentsorgungsgebühr
Vermögen (bewegliche Güter)
Vermögen (unbewegliche Güter)
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof. Außerdem ist das Steueramt zuständig für das Vermögen (bewegliche und unbewegliche Güter)
Zuletzt aktualisiert: 19.11.2024, 08:45 Uhr